Satzung

Satzung

 

Paderborn E-Sports University

Initiative der Studierendenschaft an der Universität Paderborn

 

§1 Name und Sitz

  1. Die Initiative führt den Namen „Paderborn eSports“ (Abk.: „PBE“).
  2. PBE hat seinen Sitz an der Universität Paderborn.

§2 Zweck

  1. Zweck von PBE ist nach §53 Abs. 2 des Allgemeinen Hochschulgesetzes
    1. die Förderung des Studierendensports.
    2. das Mitwirken an der Erfüllung der Aufgaben der Universität Paderborn durch Stellungnahmen zu hochschul- und wissenspolitischen Fragen.
    3. das Erschließen und Pflegen überörtlicher und internationaler Studierendenbeziehungen.
    4. das Wahrnehmen der kulturellen Belange und das Vertreten der Interessen der Studierendenschaft der Universität Paderborn.
  1. Der Zweck wird verwirklicht durch
    1. die Etablierung und Fortführung eines eSport Teams an der Universität Paderborn und damit die Schaffung von Möglichkeiten, den eSport in einer Hochschulsportgruppe kennenzulernen, zu trainieren und zu perfektionieren.
    2. die Stellungnahme zu hochschul- und wissenspolitischen Fragen in den Bereichen Medienwissenschaften, Kommunikationswissenschaften, Informatik, Sportwissenschaften und Sportökonomie die den Bereich eSport betreffen.
    3. die Teilnahme an eSport Hochschulwettbewerben und Community-Cups sowie durch das Knüpfen von Kontakten zu anderen Universitäten.
    4. Gründung eines eSport Teams an der Universität Paderborn aufgrund hohen Interesses der Studierendenschaft am eSport.
  1. Der Zweck wird als Initiative der Studierendenschaft der Universität Paderborn verfolgt.

 

§3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied von PBE kann werden, wer an der Universität Paderborn eingeschrieben ist.
  2. Es werden drei Mitgliedschaftsformen unterschieden:
    1. Aktive Mitglieder,
    2. Spieler,
    3. Ehrenmitglieder
  3. Spieler sind Mitglieder, die Teil eines Teams von PBE sind. Spieler kann jedes Mitglied werden, wenn es im Rahmen eines geeigneten Bewerbungsverfahrens durch Vorstand und Orga für geeignet befunden wurde. Das Team kann sich darauf einigen, einen Bewerber als Spieler auf Probezeit für 4 Wochen in das Team aufzunehmen.
  4. Ehrenmitglieder sind Personen, die besondere Leistungen in PBE erbracht haben. Der Vorschlag zur Ernennung zum Ehrenmitglied muss von einem anderen Mitglied von PBE ausgehen. Sie können vom Vorstand nach Abstimmung der Mitgliederversammlung ernannt werden. Die Ernennung ist mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen.
  5. Um als Mitglied in PBE aufgenommen werden zu können, muss eine Beitrittserklärung textlich beim Vorstand eingereicht werden.
  6. Die Bewerbung zur Gründung eines neuen Teams innerhalb PBEs erfolgt ebenfalls textlich und durch Gespräche wie in §3 Abs. 4.
  7. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, oder Exmatrikulation (letzteres ausgenommen bei der Ehrenmitgliedschaft).
  8. Der Austritt ist textlich zu erklären und es kann eine schriftliche Bestätigung des Vorstands zum Austritt eingefordert werden.
  9. Der Ausschluss erfolgt, wenn ein Mitglied den Zielen der Initiative zuwiderhandelt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Beschlüsse über den Ausschluss eines Mitglieds durch den Vorstand müssen einstimmig sein. Ein Ausschluss kann durch die Mitgliederversammlung auf Antrag widerrufen werden.
  10. PBE legt einen Verhaltenskodex für die Teams und ihr Auftreten vor und setzt dessen Einhaltung voraus.

 

§4 Organe

  1. Die Organe von PBE sind
    1. der Vorstand
    2. die Teams
    3. die Mitgliederversammlung

 

§5 Der Vorstand

  1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
    1. Vorsitzender,
    2. Vorsitzender,
    3. Schriftführung & Finanzen,
    4. Teammanagement und
    5. Community- & Technikmanagement
  2. Der erste 1. Vorsitzende ist das Gesicht von PBE. Er ist der offizielle Ansprechpartner und vertritt PBE nach außen.
  3. Der 2. Vorsitzende ist der Vertreter des 1. Vorsitzenden und handelt in dessen Abwesenheit kommissarisch.
  4. Das Vorstandsmitglied „Schriftführung & Finanzen“ protokolliert Sitzungen des Vorstands, verwaltet das Vermögen von PBE und übernimmt Aufgaben der allgemeinen Verwaltung.
  5. Das Vorstandsmitglied „Teammanagement“ verwaltet und moderiert die verschiedenen eSport Teams und unterstützt sie bei organisatorischen Aufgaben.
  6. Das Vorstandsmitglied „Community- & Technikmanagment“ ist für technische Angelegenheit zuständig einschließlich dem Organisieren von technischen Geräten für Präsentationen und Turnieren, sowie dem Lösen von Problemen auf einem Computer der Mitglieder. Außerdem kümmert es sich um die Kommunikationswege der Initiative und interne Veranstaltungen für die Mitglieder.
  7. Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder von PBE sein.
  8. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Wahl in der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist zulässig. Zum Zeitpunkt ihrer Wahl müssen die Vorstandsmitglieder Mitglied von PBE sein. Der gewählte Vorstand agiert, bis in der folgenden Mitgliederversammlung ein neuer Vorstand gewählt wurde.
  9. Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten der Initiative, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Dem Vorstand obliegt:
    1. Die Vertretung von PBE,
    2. Die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
    3. Die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
    4. Die Verwaltung des Etats von PBE und die Anfertigung des Jahresberichts,
    5. Die Aufnahme neuer Mitglieder in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Teammanager und
    6. Das aktive Suchen und Werben von neuen Spielern
  10. Das Vorstandsamt endet mit dem Ausschluss aus PBE, Austritt aus PBE, Exmatrikulation oder mit dem Rücktritt des Vorstandsmitgliedes. Der Rücktritt ist textlich gegenüber den Mitgliedern zu erklären.
  11. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Vorstandsmitglieds durch die Mitgliederversammlung sind zulässig.
  12. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Vorstandsmitglieder berechtigt, ein Mitglied bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.
  13. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die des 2. Vorsitzenden. Ist auch der 2. Vorsitzende abwesend, wird das Thema vertagt.

 

§6 Die Teams

  1. Die einzelnen Teams verfolgen denselben Zweck wie PBE und repräsentieren PBE in unterschiedlichen eSport Disziplinen und Spielarten.
  2. Die Mitglieder eines Teams werden unterteilt in
    1. Teammanager und
    2. Spieler:
  3. Der Teammanager ist Ansprechpartner für sein Team, er kann dabei selbst Spieler sein.
  4. Dem Teammanager obliegt:
    1. Die Organisation der Trainingszeiten und der Teilnahme an Wettkämpfen und Disziplinen in Rücksprache mit dem Vorstand, der Orga und den Teammitgliedern.
    2. Die Organisation der Trainingspläne und Teambesetzung.
  5. Der Teammanager wird vom jeweiligen Team vorgeschlagen und durch den Vorstand ernannt.
  6. Der Teammanager kann bei Missbrauch seines Amts und / oder Vernachlässigung seiner Pflichten abgesetzt werden. Die Absetzung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Teammitglieder in Rücksprache mit dem Vorstand. Bei Absetzung eines Teammanagers muss ein neuer Teammanager gewählt werden.
  7. Der Teammanager kann ein Teammitglied in Rücksprache mit dem Vorstand aus dem Team ausschließen, wenn die Trainingsleistung des Teammitglieds ungenügend ist oder das Teammitglied seine Pflichten (siehe Absatz b) vernachlässigt.
  8. Spieler haben das Recht und die Pflicht, mit dem Teammanager Trainingszeiten festzulegen und nach Festlegung regelmäßig zu diesen Trainingszeiten anwesend zu sein.
  9. Konflikte innerhalb der Teams
    1. Bei Konflikten innerhalb der Teams, die die Verfolgung des Zwecks von PBE stören, kann die Mitgliederversammlung die Teamstrukturen (Teammanager) auflösen und eine Neuwahl des Teammanager veranlassen oder das Team auflösen und mit neuen Spielern besetzen.
    2. Für den Fall, dass die Konflikte innerhalb des Teams auf lange Sicht nicht beizulegen sind, ist der Vorstand in der Pflicht das Team aufzulösen und gegebenenfalls mit neuen Spielern neu aufzustellen. Der Beschluss muss mit absoluter Mehrheit gefasst werden. Die Mitgliederversammlung kann dies auf Antrag widerrufen.

 

§7 Die Mitgliederversammlung

  1. Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder der Initiative an.
  2. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal pro Jahr vom Vorstand unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung textlich mit einer Frist von zwei Wochen einberufen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn ein Drittel der aktiven Mitglieder dies auf schriftlichem Wege verlangt.
  3. Anträge kann jedes aktive Mitglied bis 48 Stunden vor der Mitgliederversammlung an den Vorstand richten. Danach eingereichte Anträge bedürfen zu ihrer Behandlung der Zustimmung der absoluten Mehrheit der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit Tagesordnungspunkte verschieben.
  4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordentlich gemäß §7 Abs. 2 einberufen wurde und die absolute Mehrheit des amtierenden Vorstands anwesend ist. Sie beschließt, soweit nicht etwas anderes vorgeschrieben ist, mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei der Berechnung der Mehrheit werden Enthaltungen oder ungültige Stimmen nicht gezählt.
  5. Der Vorstand eröffnet, leitet und schließt die Mitgliederversammlung.
  6. Der Mitgliederversammlung obliegt:
    1. Ernennung und Aberkennung von Ehrenmitgliedschaften
    2. Die Entlastung des Vorstandes, die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder und deren Abberufung.
    3. Beschlussfassungen über die Änderung der Satzung
    4. Beschlussfassung über die Auflösung der Initiative
    5. Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstands
    6. Entscheidungen über die Vorgehensweise bei Konflikten innerhalb der Teams
  7. Stimmberechtigte Mitglieder, die nicht bei der Mitgliederversammlung anwesend sind, können Ihre Stimme einem anderen stimmberechtigten und anwesenden Mitglied für die Dauer der Mitgliederversammlung übertragen. Jedes Mitglied darf maximal eine Stimme übertragen bekommen. Die Übertragung von Stimmen erfolgt über eine schriftliche Bescheinigung, die von beiden Mitgliedern unterschrieben sein und das Datum der Mitgliederversammlung enthalten muss.

 

§8 Mittelverwendung

  1. Die finanziellen Mittel von PBE dürfen ausschließlich zu Zwecken (siehe §2) von PBE verwendet werden.
  2. Die Mittel der Initiative dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Sie erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Initiative. Bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Initiative erhalten sie keinen Anteil am Vermögen der Initiative.
  3. Bei Auflösung der Initiative werden alle finanziellen Mittel an den AStA zurückgeführt.

 

§9 Satzungsänderungen und Abberufung des Vorstandes

  1. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung
  2. Die Abberufung des Vorstands bedarf der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung.

 

§10 Auflösung der Initiative

  1. Die Initiative kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Zustimmung aller aktiven Mitglieder aufgelöst werden, wenn der Antrag auf Auflösung mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt wurde. Das rechtliche Vermögen ist anschließend an den AStA zurückzuführen.
  2. Ferner gilt die Initiative als aufgelöst, wenn alle Mitglieder ausgetreten sind.